Freizeitangebote

Angeln in Schleswig-Holstein

Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte und das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, benötigt einen Fischereischein. Seit 1983 ist er gesetzlich vorgeschrieben und an das Bestehen einer entsprechenden Prüfung gebunden. Nur jüngere Kinder dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers ohne weiteres Barschen, Plötzen und Co. nachstellen.

Dass Angeln mehr ist, als Fische zu fangen, zeigt sich schnell bei einem Blick in das interessante Unterrichtsmaterial des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e. V. (LSFV). Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde, Natur-, Umwelt- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde sind die Fächer, die unterrichtet und in der Fischereischeinprüfung abgefragt werden. Man muss sich also schon etwas anstrengen, um das ersehnte Zeugnis zu erhalten. Aber bei guter Vorbereitung ist das alles kein Problem. Die Prüfung, die für Kinder, Jugendliche und Erwachsene inhaltlich gleich ist, wird von einer großen Mehrheit im ersten Anlauf bestanden.

Und danach? Mit dem Fischereischein ausgestattet kann das Fischen dann beginnen, zum Beispiel an der Ostsee. An Binnengewässern hingegen kommen leider noch gewisse Einschränkungen hinzu, denn dort steht das jeweilige Fischereirecht den Eigentümern zu, und die können bestimmen, wem sie zu welchen Bedingungen das Angeln gestatten. Hier kommen nun die Angelvereine ins Spiel. Sie sind zumeist Pächter, manchmal auch Eigentümer vieler Gewässer im Lande.

Auch der LSFV gibt für die Mitglieder seiner Vereine und Gäste aus anderen Bundesländern „Erlaubnisscheine“ für den Nord-Ostsee-Kanal, den Westensee, den Großen Plöner See, den Stolper See und weitere Angel-paradiese aus. Für Gäste aus anderen Bundesländern, die keinen Fischereischein besitzen, ist der Erwerb eines sogenannten „Urlauberfischereischeins“ bei der Ordnungsbehörde am Urlaubsort möglich. Dieser Schein ermöglicht für 40 aufeinanderfolgende Tage die Ausübung der Angelfischerei. Er kostet ca. 20.- Euro. Er ersetzt aber nur den regulären Fischereischein, nicht aber den o. g. Erlaubnisschein, der an Binnengewässern erforderlich ist.

Eine genaue Übersicht über die Vereine des LSFV e. V. und seine Gewässer können Sie über die die Internet-Seiten des Verbandes (www.lsfv-sh.de) erhalten. Konkrete Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der LSFV-Geschäftsstelle (Telefon 04 31 – 67 68 18, info@lsfv-sh.de). Im LSFV sind gegenwärtig etwa 41.000 Angler in fast 350 Vereinen organisiert. Er ist damit einer der größten Naturschutzverbände im Land, anerkannt nach § 59 BNatSchG. (Robert Vollborn RA, Stv. GF LSFV e.V.)